11. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV gültig ab Montag, 17. Mai 2021

11. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln
beim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. für die Nutzung von freigegebenen Außensportanlagen, öffentlichem Raum und Sporthallen vom 12. Mai 2021
gültig ab 17. Mai 2021

Grundsätzlich gelten die in der Landesverordnung vom 11. Mai 2021 genannten Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen fort. Für die Sportausübung gibt es aber Ausnahmen.

Die Änderungen zum 10. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln sind im Text „fett“ gekennzeichnet!

Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern ist nach wie vor nicht gestattet. Ausnahme: Bahnen schwimmen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken.

Die freiwillige Nutzung der Luca-App innerhalb der Sportgruppen ist vereinsweit freigegeben. Die Nutzung erfolgt in enger Abstimmung innerhalb der Sportgruppen, der verantwortlichen Übungsleiter*innen und den Spartenleiter*innen. Die Möglichkeit der Abgabe einer ausgefüllten Kontaktdatenerfassung zum Sportbeginn bleibt aber immer erhalten. Die notwendigen Verfahren sind mit den Spartenleiter*innen abgestimmt.

Dieses Konzept gilt ab dem 17. Mai 2021 bis auf weiteres.

Natürlich kann dieses Konzept nicht alle Eventualitäten abbilden. Es gilt in hoher Eigenverantwortung aller Sportler*innen, sich und andere durch das persönliche Verhalten nicht zu gefährden!

Die aktuellen Aushänge der Stadt Eckernförde an den Sporthallen- und Plätzen sind zu beachten!

Grundsätzliche Festlegungen:

Die Sportausübung ist nur zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  2. außerhalb geschlossener Räume in Gruppen von bis zu zehn Personen,
  3. außerhalb geschlossener Räume in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen / Übungsleitern,
  4. innerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu zehn Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
  5. Nicht mitgezählt werden bei der Beschränkung der oben genannten Teilnehmerzahlen nach § 8 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) des Bundes vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) vollständig Geimpfte oder Genesene. Als vollständig geimpft gelten Personen, deren letzte erforderliche Einzelimpfung 14 Tage zurückliegt. Als Genesene gelten Personen, deren Infizierung mithilfe einer Labordiagnostik mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.
  6. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt die Beschränkung auf allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person für jeden Raum oder innerhalb großer Räume für mindestens 80 Quadratmeter pro Sport treibender Person, sofern die Sporttreibenden grundsätzlich gleichmäßig im Raum verteilt sind.
  7. Für von uns benannte Kaderathleten*innen gelten die Festlegungen dieses Konzeptes nicht. Dort gibt es Sondervereinbarungen.

Wahrscheinliche Festlegungen bei einer Inzidenz über 100:

Voraussichtlich ist die Sportausübung dann nur noch zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person im Freien (auch auf Außensportanlagen)
  2. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Nach amtlicher Feststellung der Inzidenz über 100 wird durch eine zu erlassende Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Landesverordnung ergänzt. Dann wissen wir genau, was noch erlaubt ist.

Festlegungen im Einzelnen:

  1. Sport kann nur mit dem in den grundsätzlichen Festlegungen genannten Personenkreis dieses Konzeptes durchgeführt werden. In den Sporthallen ist für jede Person eine Fläche von mindestens 80 m 2 vorzusehen mit einer gleichmäßigen Verteilung innerhalb der Gesamtfläche der Sporthalle. Das heißt: Pro Person ist eine Fläche von ca. 9×9 m vorzusehen, die bei der Sportausübung regelmäßig nicht verlassen werden darf. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist bei der Sportausübung nicht zu tragen.
  2. Bei typischen Krankheitssymptomen wie Fieber, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Durchfall,  Atemwegstörungen usw. beim Trainingsteilnehmer oder einer im Haushalt lebenden Person sind diese vom Training ausgeschlossen. In diesen Fällen bitte den Hausarzt konsultieren.
  3. Es sollten möglichst immer die gleichen Gruppenteilnehmer*innen eine Trainingseinheit bilden. Im Falle einer behördlichen Nachverfolgung von Infektionen geraten sonst zu viele Teilnehmer*innen zumindest  unter eine mögliche Verhängung von Quarantänemaßnahmen.
  4. Die Anreise zur Sportstätte erfolgt unter Verzicht auf die Bildung von Fahrgemeinschaften.
  5. Die Nutzung von Toiletten, Umkleidekabinen und Duschen ist gestattet. Bitte die entsprechenden Hygienekonzepte / Aushänge an / in den Sportstätten beachten!
  6. Ein eigenständiges Betreten der Teilnehmer*innen der Sportstätten ist nicht gestattet. Die Übungsleiter*innen legen einen Treffpunkt deutlich vor der Sportstätte fest und die Teilnehmer*innen werden dort in Empfang genommen.
  7. Die Erhebung von Kontaktdaten ist in Teilen zwingend vorgeschrieben. Zum Schutz unserer Mitglieder folgen wir den Empfehlungen unserer Fachverbände und Erheben die Kontaktdaten für jede Vereinssportgruppe. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt entweder über die Luca-App oder durch Übergabe eines ausgefüllten Nachverfolgungsnachweises am Treffpunkt an die / den Übungsleiter*in. Der Nachverfolgungsnachweis vom 22. Mai 2020 ist auf der EMTV-Webseite unter Nachverfolgungsnachweis zu finden. Die Kontaktdatenerfassung ist zu jedem Training immer erneut erforderlich.
  8. Die 10 wichtigsten Hygienetipps sind immer zu beachten. Die Hygienetipps sind auf der EMTV-Webseite unter: Plakat-Die-10-wichtigsten-Hygienetipps zu finden.
  9.  Wir empfehlen dringend das gründliche Reinigen der Hände zu Hause vor und nach dem Training und das Mitführen persönlicher Handdesinfektionsmittel und ein Handtuch durch jede/n Teilnehmer*innen.
  10. Die / Der Übungsleiter*in führt dann die Trainingsgruppe zur Sportstätte.
    1. Bis zum Erreichen der Sportfläche gilt verpflichtend das Tragen eines „Mund-Nase-Schutzes“, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
    2. Es ist den begleitenden Personen grundsätzlich nicht gestattet, die Sportstätten zu betreten.
    3. Ausnahme: Je eine Aufsichtsperson von minderjährigen Sporttreibenden eines Haushalts darf die Außensportanlage betreten. Die Aufsichtspersonen dürfen sich aber nur am Rand der Sportanlage unter Wahrung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote aufhalten. Aufgrund der Personenbeschränkungen in den Sporthallen ist nur das Warten vor der Sporthalle unter gleichen Bedingungen erlaubt.
    4. Die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und die Empfehlungen der Fachverbände sind immer zu beachten und unter: Sportartspezifische-Übergangsregeln zu finden.
    5. In den Sporthallen ist bei der Sportausübung ausreichend zu lüften (ca. alle 20 min).
    6. Gemeinsam genutzte Trainingsgegenstände sind vor Ende des Trainings zu reinigen und desinfizieren. Das dazu notwendige Flächen-Desinfektionsmittel wird über die Spartenleiter*innen beschafft. Bitte die Gebrauchshinweise bei der Ausbringung des Desinfektionsmittels beachten. Zum Abwischen bitte geeignete Tücher mitbringen, die sich bei mindestens 60 0 Grad waschen lassen.
    7. Die Trainingszeiten sind so zu verkürzen, dass sich an den Treffpunkten kein Begegnungsverkehr einstellt.
    8. Nach Trainingsende sind die Teilnehmer*innen zu einer festzulegenden Uhrzeit zum vereinbarten Treffpunkt zurückzuführen.

Vorgaben zur maximalen Belegungsdichte in den Sporthallen:.

Diese Festlegung gilt ausschließlich bei kontaktfreier Sportausübung und einer gleichmäßigen Verteilung der Sportreibenden auf der gesamten Fläche.

SporthalleSportflächeAnzahl der Sportler*innen bei Gruppen mit Personen über 18. LebensjahrAnzahl der Sportler*innen bei Gruppen mit Personen bis 18. Lebensjahr
Schulzentrum Halle I1.180 m21012
Schulzentrum Halle II980 m21012
Schulzentrum Halle III1.220 m21012
Wulfsteerthalle1.005 m21012
Fritz-Reuter Sporthalle960 m21012
Gudewerdt-Sporthalle961 m21012
Gudewerdt-Turnhalle365 m244
Pestalozzi-Turnhalle242 m233
Gymnastik-Räume Gudewerdt und Pestalozzi Schule108 m211
Willers-Jessen-Turnhalle187 m222
Richard-Vosgerau-Turnhalle316 m233
Sporthalle RBZ Fischerkoppelca . 300 m233

Gültigkeit:

Das 11. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln gilt ab 17. Mai 2021 bis auf weiteres!

Link zum 11. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln vom 12. Mai 2021 als PDF-Version:
2021-05-12-11-EMTV-Konzept-Hygiene-Verhaltensregeln.pdf

Link zum Nachverfolgungsnachweis mit Stand 15. August 2020: Nachverfolgungsnachweis