15. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV gültig ab Montag, 26. Juli 2021

15. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln
beim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. für die Nutzung von freigegebenen Außensportanlagen, öffentlichem Raum und Sporthallen vom 23. Juli 2021
gültig ab 26. Juli 2021

Grundsätzlich gelten die in der Landesverordnung vom 22. Juli 2021 genannten Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen fort (Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum und privaten Raum zu privaten Zwecken sind nur mit bis zu 25 Personen zulässig bei Einhaltung Mindestabstand 1,50 m). Für die Sportausübung gibt es aber weitreichende Ausnahmen vom Abstandsgebot und den Kontaktbeschränkungen.

Die Änderungen zum 14. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln sind im Text „fett“ gekennzeichnet!

Das Meerwasserwellenbad Eckernförde hat unter Bedingungen geöffnet. Die Bedingungen für die allgemeine Nutzung des Meerwasserwellenbades Eckernförde sind auf der Website des Betreibers eingestellt. Für unser Kinder- und Jugendvereinsschwimmen (bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres und nur für den Erwerb des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ und Bronze“) ist unser ergänzendes Hygienekonzept durch das Gesundheitsamt genehmigt worden. Die in Frage kommenden Vereinsmitglieder werden fortlaufend vom Spartenleiter Schwimmen informiert.

Dieses Konzept gilt ab dem 26. Juli 2021 bis auf weiteres.

Natürlich kann dieses Konzept nicht alle Eventualitäten abbilden. Es gilt in hoher Eigenverantwortung aller Sportler*innen, sich und andere durch das persönliche Verhalten nicht zu gefährden!

Die aktuellen Aushänge der Stadt Eckernförde an den Sporthallen- und Plätzen sind zu beachten!

Grundsätzliche Festlegungen:

Im Innen– und Außenbereich

  • Grundsätzlich kann in allen Personenkonstellationen Sport betrieben werden.

  • Die Durchführung von Wettbewerben und Sportfesten ist innerhalb geschlossener Räume mit maximal 1250 Personen, außerhalb geschlossener Räume mit maximal 2500 Personen zulässig. Zuschauerinnen und Zuschauer zählen zu den teilnehmenden Personen nicht dazu.

  • Für Sportveranstaltungen und Wettbewerbe gelten allerdings die Regelungen für Veranstaltungen nach § 5 ff der Landesverordnung. Spartenleiter*innen stimmen mit dem Vorstand notwendige Hygienekonzepte, Kontaktnachverfolgungen und weitere Auflagen vor Durchführung ab.

Festlegungen im Einzelnen:

  • Sport kann mit dem in den grundsätzlichen Festlegungen genannten Personenkreis dieses Konzeptes durchgeführt werden. Bei typischen Krankheitssymptomen wie Fieber, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Durchfall,  Atemwegstörungen usw. beim Trainingsteilnehmer oder einer im Haushalt lebenden Person sind diese vom Training ausgeschlossen. In diesen Fällen bitte den Hausarzt konsultieren.
  • Es gelten die allgemein verbindlichen Vorgaben bis zum Betreten der Sportflächen hinsichtlich der AHA-L Regeln. Abstand halten, Hygiene beachten, Mund-Nase-Bedeckung tragen und ausreichend Lüften. Auf den Sportflächen gelten für die Sporttreibenden die AHA-Regeln nicht.
  • Die Nutzung von Toiletten, Umkleidekabinen und Duschen ist grundsätzlich gestattet. Bitte die entsprechenden Hygienekonzepte / Aushänge an / in den Sportstätten beachten!
  • In geschlossenen Räumen bleibt die Kontaktdatenerfassung vorgeschrieben. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt entweder über die Luca-App oder durch Übergabe eines ausgefüllten Nachverfolgungsnachweises vor Sportbeginn an die / den Übungsleiter*in. Der Nachverfolgungsnachweis vom 22. Mai 2020 ist auf der EMTV-Webseite unter Nachverfolgungsnachweis zu finden. Die Kontaktdatenerfassung ist zu jedem Training immer erneut erforderlich.
  • Die 10 wichtigsten Hygienetipps sind immer zu beachten. Die Hygienetipps sind auf der EMTV-Webseite unter: Plakat-Die-10-wichtigsten-Hygienetipps  zu finden.

Gültigkeit:

Das 15. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln gilt ab 26. Juli 2021 bis auf weiteres!

Link zum 15. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln vom 23. Juli 2021 als PDF-Version:
2021-07-23-15-EMTV-Konzept-Hygiene-Verhaltensregeln.pdf

Link zum Nachverfolgungsnachweis mit Stand 15. August 2020: Nachverfolgungsnachweis