Liebe Sportlerinnen und Sportler,
leider müssen wir den 32. Eckernförder Stadtlauf am 26. April 2020 nun endgültig verschieben. Die behördlichen Auflagen lassen unsere finale Vorbereitung nicht mehr zu. Da sich in diesem Jahr schon so viele Termine anderer Veranstalter verschieben, verschieben wir den 32. Eckernförder Stadtlauf auf einen noch mit dem SH-Leichtathletik-Verband abzustimmenden Termin in den April 2021. Eine Verschiebung noch in das Jahr 2020 hinein halten wir einfach nicht für sinnvoll.
Für schon angemeldete Starter*innen:
Wir bieten an, schon angemeldete Starter*innen für einen neuen Termin im April 2021 automatisiert zu übernehmen. Das für 2020 gezahlte Startgeld wird für die Starter*innen ebenfalls zum neuen Termin übernommen und muss natürlich nicht erneut gezahlt werden. Für diese Teilnehmer*innen gilt: Bitte nichts unternehmen!
Für diejenigen Teilnehmer*innen, die doch lieber ihr Startgeld zurückhaben möchten, weil die persönliche Planung für 2021 eine gesicherte Teilnahme noch nicht absehen lässt, ist nachfolgendes Verfahren einzuhalten. Wir benötigen folgende Angaben zur die Rückzahlung:
Name, Vorname
Straße
Postleitzahl, Wohnort
Telefonnummer (gewünscht für eventuelle Rückfragen) oder
Mailadresse (gewünscht für eventuelle Rückfragen)
Geldinstitut
IBAN
BIC (nur bei nicht deutschem Geldinstitut)
Kontoinhaber
gezahlte Startgebühr
Anmeldenachweis/e
Hinweise zum Datenschutz: Das Anmeldeportal Race|Result überstellt dem Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. aus datenschutzrechtlichen Auflagen die von Ihnen bekannten Daten zu Recht an uns nicht. Wir verweisen darauf, dass wir ihre an uns übermittelten Daten speichern und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einhalten müssen.
Ihre Rückforderung stellen sie bitte per Post an:
Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V.
Noorwanderweg
24340 Eckernförde
oder an:
Wir möchten Sie bitten ihre Rückforderung so schnell als möglich, jedoch spätesten bis zum 30. September 2020, bei uns zu stellen.