4. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln
beim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. für die Nutzung von freigegebenen Außensportanlagen, öffentlichem Raum und Sporthallen vom 26. Mai 2020 gültig ab sofort
Das 4. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. vom 26. Mai 2020 ersetzt mit sofortiger Wirkung das 3. Konzept vom 22. Mai 2020 und gilt bis auf weiteres.
Nun gilt es, in hoher Eigenverantwortung und mit umsichtigem, vorbildlichem Handeln jedes Einzelnen von uns den gewohnten Sport Stück für Stück zurück zu erobern.
Oberste Maxime dabei ist die Gesunderhaltung aller Teilnehmer. Alle haben sich so zu verhalten, dass niemand in seiner Gesundheit gefährdet wird. In allen Bereichen sind Risiken zu minimieren. Die Teilnahme an den Übungseinheiten ist freiwillig.
Die wesentlichen Änderungen / Ergänzungen / wichtige Passagen sind im Text fett markiert.
Mit der Landesverordnung des Landes Schleswig Holstein vom 18. Mai 2020 ist der Vereinssport sowohl auf freigegebenen Außensportanlagen, im öffentlichen Raum als auch in geschlossenen Räumen (nachfolgend Sporthallen genannt) unter Auflagen gestattet. Dieses Konzept wurde auf Grundlage der gültigen Landesverordnung, der gültigen 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und des mit dem Gesundheitsdienst des Kreises RD-Eck abgestimmten allgemeingültigen Hygienekonzepts zur Nutzung von Sporthallen des Kreissportverbandes RD-Eck erstellt.
Die Aushänge der Stadt Eckernförde an den freigegebenen Außensportanlagen basieren noch auf den 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes vom 28. April 2020 und werden wegen Geringfügigkeit auf die 10 Leitplanken mit Stand 19. Mai 2020 nicht angepasst.
Ablauf einer Trainingseinheit:
- Trainings-/Übungsgruppen sind auf kleine Gruppen zu begrenzen. (Neu nach 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes vom 19. Mai 2020)
- In den Übungsgruppen ist in Absprache mit den Übungsleiter*innen vorher abzustimmen, wer die Trainingsteilnehmer*innen der kleinen Gruppen sind. Bei typischen Krankheitssymptomen wie Fieber, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Durchfall, Atemwegstörungen usw. beim Trainingsteilnehmers oder einer im Haushalt lebenden Person sind diese vom Training ausgeschlossen. In diesen Fällen bitte den Hausarzt konsultieren.
- Es sollen möglichst immer die gleichen Gruppenteilnehmer*innen eine Trainingseinheit bilden. Im Falle einer behördlichen Nachverfolgung von Infektionen geraten sonst zu viele Teilnehmer*innen zumindest unter eine mögliche Verhängung von Quarantänemaßnahmen.
- Die Anreise zur Sportstätte erfolgt unter Verzicht auf die Bildung von Fahrgemeinschaften.
- Die Teilnehmer*innen müssen bereits in Sportbekleidung zum Training erscheinen. Die Umkleidekabinen, Duschen und andere Räume bleiben geschlossen. Die Nutzung dieser Räume ist nicht gestattet.
- Die Übungsleiter*innen legen einen Treffpunkt deutlich vor der Sportstätte fest und die Teilnehmer*innen werden dort in Empfang genommen.
- Der Nachverfolgungsnachweis ist bereits ausgefüllt von jeder/m Teilnehmer*innen zum Treffpunkt mit vollständigen Angaben mitzuführen und wird vom Übungsleiter*in eingesammelt. Ohne Nachweis ist die Teilnahme am Training zu untersagen. Der Nachverfolgungsnachweis vom 22. Mai 2020 ist auf der EMTV-Webseite unter http://www.eckernfoerdermtv.info/wp-content/uploads/2020/05/2020-05-22-Nachverfolgungsnachweis-v03.pdf zu finden. Das Mitführen und Abgeben eines Nachverfolgungsnachweises ist zu jedem Training immer erneut erforderlich.
- Die 10 wichtigsten Hygienetipps sind immer zu beachten. Die Hygienetipps sind auf der EMTV-Webseite unter http://www.eckernfoerdermtv.info/wp-content/uploads/2020/05/Plakat-Die-10-wichtigsten-Hygienetipps-2.pdf zu finden.
- Aufgrund fehlender Hygieneeinrichtungen (Betretungsverbot Duschen usw.) empfehlen wir dringend das gründliche Reinigen der Hände zu Hause vor und nach dem Training und das Mitführen persönlicher Handdesinfektionsmittel und ein Handtuch durch jede/n Teilnehmer*innen.
- Die / Der Übungsleiter*in führt dann die Trainingsgruppe zur Sportstätte. Für das Betreten der Sporthalle gilt verpflichtend das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Es ist den begleitenden Personen nicht gestattet, die Sportstätten zu betreten.
Das Training im Freien findet dann unter Beachtung des Mindestabstands von 1,50 Meter (wir empfehlen nach DOSB eher 2 Meter Abstand) und sonstiger Empfehlungen der Fachverbände statt.
Das Training in den Sporthallen findet unter Beachtung des Mindestabstands von 2 Metern und je nach Trainingsintensität auch mehr, unter zusätzlicher Berücksichtigung der Empfehlung der Fachverbände, statt.
Alle Sportarten sind Kontaktfrei auszuüben.
Hilfestellungen der Übungsleiter mit Kontakt sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Ein Wettkampfbetrieb ist nicht zulässig.
Das Abklatschen, Umarmen, Handgeben und jede Form von Begrüßungs-, Verabschiedungs- und Jubelritualen mit Körperkontakt sind nicht gestattet.
Die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und die Empfehlungen der Fachverbände sind unter: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/ zu finden und werden regelmäßig aktualisiert.
- Gemeinsam genutzte Trainingsgegenstände sind vor Ende des Trainings zu reinigen und desinfizieren. Das dazu notwendige Flächen-Desinfektionsmittel wird über die Spartenleiter*innen beschafft. Bitte die Gebrauchshinweise bei der Ausbringung des Desinfektionsmittels beachten. Zum Abwischen bitte geeignete Tücher mitbringen, die sich bei mindestens 60 0 Grad waschen lassen.
- Die Trainingszeiten sind so zu verkürzen, dass sich an den Treffpunkten kein Begegnungsverkehr einstellt.
- Nach Trainingsende sind die Teilnehmer*innen unmittelbar ohne zu Duschen oder sich Umzukleiden wieder zu einer festzulegenden Uhrzeit zum vereinbarten Treffpunkt zurück zuführen.
- Vorgaben zur maximalen Belegungsdichte in den Sporthallen:
Für Sportarten mit geringerer Intensität sind pro Sportler*in mindestens 20 m2 Raum einzuplanen (z.B. Turnen, Gymnastik, also eher Individualsport).
Für Sportarten mit hoher Intensität sind pro Sportler*in mindestens 40 m2 Fläche einzuplanen (z.B. Handball, Volleyball, also eher Mannschaftssport).
Dabei gilt immer: Training nur in kleinen Gruppen mit Übungsleiter*innen / einer benannten Aufsichtsperson!
Sporthalle | Sportfläche | Max. Anzahl Sportler*innen einschließlich Übungsleiter*innen bei geringer Intensität | Max. Anzahl Sportler*innen einschließlich Übungsleiter*innen bei hoher Intensität |
Schulzentrum Halle I | 1.180 m2 | 50 | 25 |
Schulzentrum Halle II | 980 m2 | 49 | 24 |
Schulzentrum Halle III | 1.220 m2 | 50 | 25 |
Wulfsteerthalle | 1.005 m2 | 50 | 25 |
Fritz-Reuter Sporthalle | 960 m2 | 48 | 23 |
Gudewerdt-Sporthalle | 961 m2 | 48 | 23 |
Gudewerdt-Turnhalle | 365 m2 | 18 | 9 |
Pestalozzi-Turnhalle | 242 m2 | 12 | 6 |
Gymnastik-Räume Gudewerdt und Pestalozzi Schule | 108 m2 | 5 | 2 |
Willers-Jessen-Turnhalle | 187 m2 | 9 | 4 |
Richard-Vosgerau-Turnhalle | 316 m2 | 15 | 12 |
Gültigkeit:
Dieses 4. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln gilt ab 26. Mai 2020 bis auf weiteres!