5. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim EMTV

5. Konzept  Hygiene- und Verhaltensregeln
beim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. für die Nutzung von freigegebenen Außensportanlagen, öffentlichem Raum und Sporthallen vom 12. Juni 2020 gültig ab 15. Juni 2020

Das 5. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln beim Eckernförder Männerturnverein von 1864 e.V. vom 12. Juni 2020 ersetzt am 15. Juni 2020 das 4. Konzept vom 26. Mai 2020 und gilt bis auf weiteres.

Nun gilt es, in hoher Eigenverantwortung und mit umsichtigem, vorbildlichem Handeln jedes Einzelnen von uns den gewohnten Sport Stück für Stück zurück zu erobern.

Oberste Maxime dabei ist die Gesunderhaltung aller Teilnehmer. Alle haben sich so zu verhalten, dass niemand in seiner Gesundheit gefährdet wird. In allen Bereichen sind Risiken zu minimieren. Die Teilnahme an den Übungseinheiten ist freiwillig.

Die wesentlichen Änderungen / Ergänzungen / wichtige Passagen sind im Text fett markiert.

Mit der Landesverordnung des Landes Schleswig Holstein vom 18. Mai 2020 ist der Vereinssport sowohl auf freigegebenen Außensportanlagen, im öffentlichen Raum als auch in geschlossenen Räumen (nachfolgend Sporthallen genannt) unter Auflagen gestattet. Seit dem 10. Juni 2020 ist das Training auf / in allen Sportanlagen in 10-Gruppen wieder ohne Abstandsgebot erlaubt. Die festgelegten Höchstgrenzen auf / in den Sportanlagen sind aber weiterhin gültig!

Die Aushänge der Stadt Eckernförde an den freigegebenen Sportstätten werden im Laufe der nächsten Zeit angepasst!

Ablauf einer Trainingseinheit:

  1. Trainings-/Übungsgruppen sind auf überschaubare Gruppenstärken zu begrenzen. (Neu nach ergänzender Verordnung Innenministerium SH  vom 10. Juni 2020: Innerhalb einer 10-Gruppe entfällt das Abstandsgebot)

  2. In den Übungsgruppen ist in Absprache mit den Übungsleiter*innen vorher abzustimmen, wer die Trainingsteilnehmer*innen der Gruppen sind. Bei typischen Krankheitssymptomen wie Fieber, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Durchfall,  Atemwegstörungen usw. beim Trainingsteilnehmers oder einer im Haushalt lebenden Person sind diese vom Training ausgeschlossen. In diesen Fällen bitte den Hausarzt konsultieren.

  3. Es sollen möglichst immer die gleichen Gruppenteilnehmer*innen eine Trainingseinheit bilden. Im Falle einer behördlichen Nachverfolgung von Infektionen geraten sonst zu viele Teilnehmer*innen zumindest  unter eine mögliche Verhängung von Quarantänemaßnahmen.

  4. Die Anreise zur Sportstätte erfolgt unter Verzicht auf die Bildung von Fahrgemeinschaften.

  5. Die Nutzung von Umkleidekabinen und  Duschen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Eckernförde sind unter Wahrung der Abstandsregeln gestattet. Für die Räumlichkeiten am Gudewerdt-Sportplatz im Zuständigkeitsbereich des EMTV bitte den Aushang an diesen Räumlichkeiten beachten.

  6. Die Übungsleiter*innen legen einen Treffpunkt deutlich  vor der Sportstätte fest und die Teilnehmer*innen werden dort in Empfang genommen.

  7. Der Nachverfolgungsnachweis ist bereits ausgefüllt von jeder/m Teilnehmer*innen zum Treffpunkt  mit vollständigen Angaben mitzuführen und wird vom Übungsleiter*in eingesammelt. Ohne Nachweis ist die Teilnahme am Training zu untersagen. Der Nachverfolgungsnachweis vom 22. Mai 2020 ist auf der EMTV-Webseite unter   http://www.eckernfoerdermtv.info/wp-content/uploads/2020/05/2020-05-22-Nachverfolgungsnachweis-v03.pdf  zu finden. Das Mitführen und Abgeben eines Nachverfolgungsnachweises ist zu jedem Training immer erneut erforderlich.

  8. Die 10 wichtigsten Hygienetipps sind immer zu beachten. Die Hygienetipps sind auf der EMTV-Webseite unter http://www.eckernfoerdermtv.info/wp-content/uploads/2020/05/Plakat-Die-10-wichtigsten-Hygienetipps-2.pdf  zu finden.

  9.  Wir empfehlen dringend das gründliche Reinigen der Hände zu Hause vor und nach dem Training und das Mitführen persönlicher Handdesinfektionsmittel und ein Handtuch durch jede/n Teilnehmer*innen.

  10. Die / Der Übungsleiter*in führt dann die Trainingsgruppe zur Sportstätte.
    Für das Betreten der Sporthalle gilt verpflichtend das Tragen eines „Mund-Nase-Schutzes“.
    Es ist den begleitenden Personen nicht gestattet, die Sportstätten zu betreten.
    Für das Training innerhalb der 10-Gruppe entfällt das Abstandsgebot!
    Alle Sportarten können innerhalb der 10-Gruppe mit Kontakt ausgeübt werden.
    Hilfestellungen der Übungsleiter mit Kontakt im Rahmen der 10-Gruppe sind erlaubt.
    Ein Wettkampfbetrieb ist ohne Hygienekonzept nicht zulässig.

    Die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und die Empfehlungen der Fachverbände sind unter: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/ zu finden und werden regelmäßig aktualisiert.

  11. Gemeinsam genutzte Trainingsgegenstände sind vor Ende des Trainings zu reinigen und desinfizieren. Das dazu notwendige Flächen-Desinfektionsmittel wird über die Spartenleiter*innen beschafft. Bitte die Gebrauchshinweise bei der Ausbringung des Desinfektionsmittels beachten. Zum Abwischen bitte geeignete Tücher mitbringen, die sich bei mindestens 60 0 Grad waschen lassen.

  12. Die Trainingszeiten sind so zu verkürzen, dass sich an den Treffpunkten kein Begegnungsverkehr einstellt.

  13. Nach Trainingsende sind die Teilnehmer*innen zu einer festzulegenden Uhrzeit zum vereinbarten Treffpunkt zurück zuführen.

  14. Vorgaben zur maximalen Belegungsdichte in den Sporthallen:
    Für Sportarten mit geringerer Intensität sind pro Sportler*in mindestens 20 m2 Raum einzuplanen (z.B. Turnen, Gymnastik, also eher Individualsport).
    Für Sportarten mit hoher Intensität sind pro Sportler*in mindestens 40 m2 Fläche einzuplanen (z.B. Handball, Volleyball, also eher Mannschaftssport).
    Dabei gilt immer: Training nur in kleinen Gruppen mit Übungsleiter*innen / einer benannten Aufsichtsperson!

Sporthalle Sportfläche Max. Anzahl Sportler*innen einschließlich Übungsleiter*innen bei geringer Intensität Max. Anzahl Sportler*innen einschließlich Übungsleiter*innen bei hoher Intensität
Schulzentrum Halle I 1.180 m2 50 25
Schulzentrum Halle II 980 m2 49 24
Schulzentrum Halle III 1.220 m2 50 25
Wulfsteerthalle 1.005 m2 50 25
Fritz-Reuter Sporthalle 960 m2 48 23
Gudewerdt-Sporthalle 961 m2 48 23
Gudewerdt-Turnhalle 365 m2 18 9
Pestalozzi-Turnhalle 242 m2 12 6
Gymnastik-Räume Gudewerdt und Pestalozzi Schule 108 m2 5 2
Willers-Jessen-Turnhalle 187 m2 9 4
Richard-Vosgerau-Turnhalle 316 m2 15 7
Sporthalle RBZ Fischerkoppel ca . 300 m2 15 7

Gültigkeit:

Dieses 5. Konzept Hygiene- und Verhaltensregeln gilt ab 15. Juni 2020 bis auf weiteres!