Ergänzende Regelungen für die Tanzsparte des EMTV zum 6. Konzept für Hygiene-und Verhaltensregeln vom 20.August 2020
1. Das Tanztraining findet in der Gudewerdt Sporthalle bzw. der Gudewerdt Gymnastikhalle statt. Die Teilnehmerzahl ist im 6. Konzept Hygiene und Verhaltensregeln beim EMTV in der Nummer 14 festgelegt!
Für den Gesellschaftstanz gilt ab dem heutigen Tag folgendes: Leben beide Tanzpartner eines Paares in häuslicher Gemeinschaft, gilt dieses Tanzpaar als ein „teilnehmender Sportler“. Unter dieser Voraussetzung können in der Gudewerdt Turnhalle bis zu maximal 10 Tanzpaare (sparteninternes Kontaktgebot) und in der Gudewerdt Gymnastikhalle bis zu maximal 8 Tanzpaare gemeinsames Tanztraining mit ihrem/ihrer Tanzlehrer*in durchführen.
2. Das Zumbatraining findet in der Wulfsteerhalle bzw. in der Gudewerdt Gymnastikhalle statt. Die Teilnehmerzahl ist im 6. Konzept Hygiene und Verhaltensregeln beim EMTV in der Nummer 14 festgelegt! Bei der Nutzung eines Drittels der Wulfsteerthalle ist danach ein Training von maximal 13 Sportlerinnen (sparteninternes Kontaktgebot) möglich.
3. Treffpunkt für die teilnehmenden Paare ist auf dem Parkplatz der Gudewerdt Schule bzw.der Wulfsteerthalle vor den Sporthallen, 10 Minuten vor Beginn des Tanztrainings.
4. Die Teilnehmer*innen werden von dem/der Tanzlehrer*in bzw. der Trainerin vom Treffpunkt abgeholt und in die Halle geführt. Erst hier werden die Schuhe und die Bekleidung gewechselt.
5. Eine Tanzpause entfällt. Die Zeit wird genutzt, um das Training vorzeitig zu beenden. Die Teilnehmer*innen werden gemeinsam nach dem Training von dem/derTanzlehrer*in zurück zum Treffpunkt geführt. Somit wird sichergestellt, dass es zu keinen Begegnungen mit anderen Tanzgruppen kommt.
6. Bei Betreten und Verlassen der Sporthallen ist von allen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
7. Die Nachverfolgungsnachweise sind bereits ausgefüllt von jedem/r Teilnehmer*in zum Treffpunkt mitzubringen. Sie verbleiben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beim/der Tanzlehrer*in bzw. der Trainerin und werden an die Geschäftsstelle des EMTV übergeben. Hier werden sie dann entsprechend den Vorgaben datenschutzgerecht vernichtet.